Mittelalter Wiki
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Der Herzog (ahd. herizoho - "der vor dem Heer zieht", as. heritogo, ags. heretoga, lat. dux) war ursprünglich der für die Dauer des Krieges gewählte Heerführer bei den Germanen. Nach der Völkerwanderungszeit blieben die Herzöge, wo sich Stämme niedergelassen hatten, deren Oberhäupter unter der Hoheit der Könige. [1]

Beschreibung[]

Der Herzog war in der germanischen Zeit der von einer Völkerschaft (lat. civitas) gewählte Anführer für den Kriegsfall, ohne dauerndes Königtum (mit sog. Prinzipatsverfassung). Auch die Stämme wiesen, soweit sie nicht zum Stammeskönigtum gelangten, einen solchen militärischen Dukat auf (z.B. Arminius oder bei den Sachsen Widukind). Noch während der Merowingerzeit blieben Herzöge königliche Amtsträger mit vorwiegend militärischen Aufgaben.

So kamen seit Anfang des 6. Jh. Herzöge der Thüringer, Baiern, Burgunder, Alemannen etc. vor. Ihr Amt war damals, ihre Provinz im Namen des Königs zu regieren, die königlichen Gefälle zu erheben, die Truppen ihres Bezirks im Kriege anzuführen und auf die Rechtsführung der Grafen, von denen sie mehre unter sich hatten, zu achten. Die Herzogswürde war nicht erblich, doch wurden bei deren Verleihung meist Söhne oder Verwandte der Vorgänger berücksichtigt.

Als Heerführer traten germanische Könige mehrfach in den Dienst des Römischen Reichs. Vielleicht bildeten die germanischen Heerführer im spätrömischen Staatsrecht den Charakter des dux heraus. Jedenfalls entstand dadurch für die germanische Verfassungsgeschichte ein neuer Begriff des dux. Es waren mediatisierte Stammeskönige. Solche schuf auch das fränkische Staatsrecht für die einverleibten Stämme.

Merowingerzeit[]

Im Merowingerreich (5.-8. Jh.) waren die Herzöge (lat. duces) die Vorsteher von großen, vielfach aus Stammes- oder älteren selbständigen politischen Herrschaftsgebieten hervorgegangenen Provinzen (bzw. Dukaten). Sie entsprachen dem lat. patricius der Provence. Es waren Landes- und Volksvorsteher, die zum Teil nur wenig Beamtencharakter aufwiesen, und ähnlich wie Vizekönige als fast selbständige Herren walteten.

In den Höhephasen des fränkischen Königtums unter Chlodwig und dessen Nachfolgern und unter den ersten Karolingern verschwand das Stammesherzogtum. Dux wurde Titel für einen Obergrafen, der mehrere Grafen unter sich hatte (Amtsherzog).

Karolingerzeit[]

Im 7. und seit dem 9. Jh. kam wuchs das Amtsherzogtum erneut zum Stammesherzogtum als eine Art halbsouveränes Stammeskönigtum. Seit dem Mitttelalter wurden in Deutschland und Frankreich durch die Reichsgewalt die Stammesherzogtümer beseitigt. Soweit der Titel noch übrig blieb, bedeutete er nur eine Territorialgewalt (Territorialherzogtum). Außerdem wurde die Bezeichnung "Herzog" zum reinen Adelstitel (Titularherzogtum). So auch der schließlich zum wirklichen Recht gewordene Titel: palatinus archidux des Herzogs von Österreich nach dem Privilegium maius.

Um die Macht der Herzöge nicht zu groß werden zu lassen und sie in Respekt vor dem König zu erhalten, hob Karl der Große die Herzogswürde auf, setzte Markgrafen an ihre Stelle oder schickte Sendgrafen in die Provinzen. In seiner Zeit kamen nur noch einzelne Herzöge vor, so z.B. Wittekind als Herzog der Sachsen. Die Nachfolger Karls des Großen führten bald wieder Herzöge als Oberstatthalter in den Provinzen ein, und nach den Karolingern finden sich besonders Herzöge in Deutschland, nämlich von Baiern, Schwaben, Franken, Sachsen, Ober-Lothringen u. Nieder-Lothringen.

Ab Ottonenzeit[]

Die Herzogswürde war auch damals ein Lehen, und die Könige suchten fortwährend die hoch- u. gegen die Königsgewalt anstrebenden Herzöge unschädlich zu machen. So machte von den sächsischen Kaisern Otto I. (HRR) meist Mitglieder seiner Familie und ihm Ergebene zu Herzögen. Von den Franken hob Heinrich III. (HRR) dies Amt ganz auf oder erteilte es nur auf Zeit. Unter der Regentschaft für Heinrich IV. (HRR) überließ die Kaiserin Agnes den Herzögen, um diese ihrem Sohn hold zu erhalten, die Herzogswürde erblich.

Nach dem Aussterben der Hohenstaufer gingen die Häuser der alten deutschen Herzöge fast sämmtlich ein; so in Franken, Schwaben und Nieder-Lothringen, wo die den Herzögen untergebenen Lande zerstückelt und an mehrere Dynasten gegeben wurden. Die Herzogswürde von Sachsen ging nach Heinrich dem Löwen zum Teil auf das Haus Askanien über (Sachsen-Lauenburg, nachmals Kurfürst), zum Teil wurde für die welfischen Allodialbesitzungen 1235 das neue Herzogtum Braunschweig gegründet. Ober-Lothringen wurde französisch; nur in Baiern erhielt sich das alte Herzogtum in dem Hause Wittelsbach.

Verleihung der Herzogtitel[]

Im Hochmittelalter erhielten den Herzogstitel teils Erben von Stücken früherer Herzogtümer, teils andere mächtig gewordene Grafenhäuser; so:

  • 912 - Heinrich I. (Ostfrankenreich) wird Herzog von Sachsen
  • 936 - Otto I. (HRR) wird Herzog von Sachsen
  • 1156 - Österreich
  • 1185 - Kasimir und Bogislaw werden Herzöge der Slawen (woraus später die Herzöge von Pommern entstanden). Ebenso nehmen die Grafen von Istrien nach Beerbung Konrads, Herzogs von Dalmatien, den Namen Herzöge von Meran an
  • 1273 - Rudolf I. Meinhard von Tyrol wird Herzog von Kärnten
  • 1339 - Rainald wird Herzog von Geldern
  • 1349 - Johann und Albrecht werden Herzöge von Mecklenburg
  • 1354 - Wenzel wird Herzog von Luxemburg
  • 1356 - Markgraf Wilhelm Herzog von Jülich
  • 1378 - Graf Wilhelm wird Herzog von Berg
  • 1416 - Kaiser Sigismund (HRR) verleiht dem Grafen Amadeus von Savoyen den Herzogstitel
  • 1423 - Friedrich III. verleiht den jüngeren Prinzen des Hauses Wettin den Herzogtitel.
  • 1495 - Graf Eberhard von Württemberg und Ferdinand III. (HRR) werden Herzöge

Übriges Europa[]

Ein anderes Verhältnis fand in den übrigen europäischen Ländern mit dem Herzogstitel statt. Man nannte die Herzöge in Italien Duca, in Spanien Duque, in England Duke, in Frankreich Duc. Anfangs waren auch dort die Herzöge mächtige Vasallen, bald aber erhielten die Könige die Oberhand über sie. Nur in Frankreich machten die Herzöge von Guienne, Gascogne, der Normandie, Bretagne und von Burgund den Königen viel zu schaffen; sie zerrissen den Lehnsverband, und herrschten erstere drei unter englischer Herrschaft vereint, letztere ganz frei.

Seit dem 15. Jh. gelang es den Königen von Frankreich, diese Provinzen durch Gewalt oder durch Heirat wieder unter ihre Herrschaft zu bringen; Kaiser Maximilian I. (HRR) (1459-1519) erhielt zwar durch Heirat den größeren Teil der außerhalb des französischen Lehnverbandes gelegenen Provinzen des Herzogtums Burgund; es kam aber wieder an Frankreich. Danach wurde Herzog in England, Spanien, Italien u. Frankreich zum reinen Titel des höheren Adels. In Frankreich folgt der Duc im Rang nach dem Prince, indem dieser den Titel Altesse, jener nur den Excellence hat. Das Wappen der Herzöge war sonst mit einem Fürstenhut geziert; die souveränen Herzöge aber nahmen größtenteils Königskronen, als Zeichen der Souveränetät, über ihre Wappen an.

England und Nordeuropa[]

England und Skandinavien, die selbst Stammeskönigreiche waren, bildeten kein besonderes Stammesherzogtum unterhalb des Reichskönigtums aus. Der Titel Duke etablierte sich seit 1337, wo Der Schwarze Prinz von seinem Vater Eduard III. zum Duke of Cornwall ernannt wurde. Dux bzw. Herzog war jedoch lediglich ein höherer Titel für einen bevorzugten Grafen, Markgrafen, für einen Ealdorman, Jarl, besonders wenn er der königlichen Familie angehörte. Als Grafenwürde konnte die Stellung Amtscharakter oder Lehnscharakter haben. Außerdem wurde auch hier das Herzogtum zum Adelstitel, besonders für Prinzen des königlichen Hauses. [2]

Langobarden[]

Bei den Langobarden, die ebenso unter Stammeskönigen standen, waren duces reine den Königen untergeordneten Volksanführer, rechtsgeschichtlich wohl zurückgehend auf ehemals selbständige Kleinkönige und Fürsten germanischer Zeit. Die Besiedlung Italiens führte zur Ausbildung von Territorialherzogtümern mit stark nationalem Sondercharakter, also mit stammesherzoglicher Nuance: Benevent, Spoleto und - da der Normannenstaat frühzeitig romanisiert wurde - Apulien, Calabrien, Sizilien resp. zum Titularherzogtum besonders für Markgrafen: Friaul, Savoien (1416).

Quellen[]

Einzelnachweise[]

  1. Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 301-302.
  2. The Constitutional History of England in Its Origin and Development... (Internet Archive). William Stubbs. The Clarendon press, 1903. Band III (5. Aufl.), S. 447 ff.
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